Beteiligungsverwaltung
Die effiziente Beteiligungsverwaltung ist die Basis für die Steuerung kommunaler Unternehmen. Dies gilt für große wie für kleine Beteiligungsportfolios gleichermaßen.
In jeder Verwaltung ist eine fortwährende Dokumentation aller Verwaltungsvorgänge unumgänglich. Dies gilt auch für die ausgelagerten Einheiten in den Beteiligungsunternehmen der Kommune. Daneben gehört der jährliche Beteiligungsbericht in nahezu jedem Bundesland zum Pflichtprogramm, was sich bei zunehmender Komplexität des Beteiligungsportfolios als immer aufwändigere Aufgabe herausstellt. Weitere klassische Aufgaben sind die Beschlusskontrolle sowie die Terminüberwachung. Durch den Einsatz spezieller IT-Produkte können der Verwaltungsaufwand reduziert werden und Ressourcen für steuernde Aufgaben genutzt werden.
Neben diesen gesetzlichen Pflichtaufgaben hat die bbvl im Rahmen der Beteiligungsverwaltung weitere Aufgaben übernommen, um die Steuerung der Unternehmen zu vereinfachen. Mittels Mustersatzungen und ‑geschäftsordnungen werden die Spielräume des Gesellschaftsrechts zur Standardisierung der Unternehmensregelungen genutzt und eine Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes forciert. Dieser enthält zudem die klare Zuweisung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Stadtrat, Verwaltungsspitze, bbvl und den Unternehmen.
Darüber hinaus zählen beispielsweise die Beschlusskontrolle sowie das Überwachen von Terminen zu den Themen der Beteiligungsverwaltung. Im Einzelnen betrifft das folgende Fragen:
- Hat das Unternehmen den Jahresabschluss rechtzeitig erstellt?
- Wurde der Jahresabschluss ordnungsgemäß und fristgerecht festgestellt sowie die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat entlastet?
- Wurden Gremien satzungs- bzw. gesetzeskonform eingeladen?
- Wurden Informationspflichten gegenüber der Rechtsaufsicht beachtet?
- Hat das Unternehmen seinen Wirtschaftsplan rechtzeitig erstellt und zugeliefert, damit dieser dem kommunalen Haushaltsplan beigefügt werden kann?
Auch das Formulieren von Richtlinien und Standards liegt bei der Beteiligungsverwaltung. Dazu zählen beispielsweise Mustersatzungen sowie -geschäftsordnungen oder eine Beteiligungsrichtlinie.